Herzlich Willkommen zum Buchungssystem des TC Lauda
Die neue Hallensaison startet am Samstag 01.10.2023. Es gibt noch viele verfügbare Abostunden zu attraktiven Zeiten. Bitte beachten Sie die Preisänderungen zur neuen Saison. Wir wünschen allen Tennisspielern eine schöne Hallensaison.
Ihr TC Rot-Weiß Lauda
Ab 23.02. gilt in der Tennishalle Lauda die bekannte 3G-Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
TC RW Lauda
Liebe Tennispieler und Tennisspielerinnen,
ab morgen den 04.12.21 gilt die 2G+ Regelung für die Tennishalle.
Somit sind nur noch Genesene oder Geimpfte mit gültigem, negativen Schnell- oder PCR-Test spielberechtigt. Sowohl das gültige Impfzertifikat, als auch der gültige Test sind jederzeit mitzuführen und vorzulegen.
Ausgenommen sind folgende Gruppen:
» Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben.
» Personen, deren zweite Impfung maximal 6 Monate zurückliegt.
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
» Grundschu?ler*innen, Schu?ler*innen eines sonderpa?dagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur fu?r Schu?ler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
» Personen, die sich aus medizinischen Gru?nden nicht impfen lassen ko?nnen (a?rztlicher Nachweis notwendig).°°
» Personen, fu?r die es keine allgemeine Impfempfehlung der Sta?ndigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
» Schwangere und Stillende, da es fu?r diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).
°°Negativer Antigen-Test erforderlich
Zusätzlich ist weiterhin ein Eintrag in die ausliegende Liste zu machen und diesen auch zu unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand TC Rot-Weiß Lauda
Liebe Tennisspieler:Innen,
nach dem Ausruf der Warnstufe Corona in Baden-Württemberg gilt für die Nutzung der Tennishalle die 2G Regel. Kinder und Jugendliche bis 17Jahre haben weiterhin Zutritt, da diese regelmäßig in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Erwachsene haben keinen Zutritt mehr, auch nicht mit Test.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G Regelung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*Innen, Schüler*Innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10.September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Der Vorstand
TC Rot-Weiß Lauda
Liebe Tennisspieler:Innen,
nach dem ausrufen der Warnstufe in Baden-Württemberg ist der Zugang zur Tennishalle für ungeimpfte Personen nur noch mit gülitgen PCR Test möglich. Bestätigte Schnelltests oder Selbsttests sind nicht mehr ausreichend.
Davon ausgenommen sind Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nachweislich nicht impfen lassen können.
Geimpfte und genesene Personen haben selbstverständlich weiterhin uneingeschränkten Zugang zur Tennishalle.
Mit freundlichen Grüßen
TC Rot-Weiß Lauda
Bei Fragen zu Platzbuchungen oder sonstigen Anliegen in Sachen Tennishalle wenden Sie sich bitte an:
Alexander Zentgraf
0171/7409801
info@tc-lauda.de
So schützen wir uns!
...... in der Tennishalle
(Stand: 1.10.2021) Hygienekonzept
3G-Regel
„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“
im Allgemeinen:
- Zutritt nur unter Einhaltung der 3G-Regel gestattet (Nachweise sind mit zu führen)
- Bitte in Anwesenheitsliste im Innenraum eintragen und unterzeichnen (Dokumentationspflicht)!
- Halten Sie Schutzabstand von mind. 1,5 m !
- Bekannte Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes beachten!
- Maskenpflicht im gesamten Hallenbereich (außer auf Tennisplatz, am Tisch im Bistro und unter der Dusche)
- Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen bzw. für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt standen!
auf dem Tennisplatz:
- Einzel spielen unter Matchbedingungen erlaubt.
- Doppel-/Mixedspiel ist unter Matchbedingungen erlaubt.
-Händeschütteln oder „Abklatschen“ vermeiden!
im Clubraum:
- Umkleide und Dusche geöffnet (max. 3 Personen, Abstandsgebot, einzeln duschen!)
- WC-Nutzung möglich, jedoch max. 1 Person.
- Clubraum ist geöffnet, Bewirtschaftung erlaubt (Speisegaststätte)
- Zuschauen bei Wettkämpfen erlaubt ! (Abstandsregelung)
Der Vorstand Corona-Beauftragter des Vereins: W. Steib (Tel. 0160-4020221)
Bei Fragen zu Platzbuchungen oder sonstigen Anliegen in Sachen Tennishalle wenden Sie sich bitte an:
Alexander Zentgraf
0171/7409801
info@tc-lauda.de
So schützen wir uns!
…….in der Tennishalle !
(gültig: ab 10.3.2021) Hygienekonzept
„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“
im Allgemeinen:
auf dem Tennishallenplatz:
beim Training mit Trainer:
in Umkleiden und Gaststätte:
Der Vorstand
Corona-Beauftragter des Vereins: W. Steib (Tel. 0160-4020221)
Bei Fragen zu Platzbuchungen oder sonstigen Anliegen in Sachen Tennishalle wenden Sie sich bitte an:
Alexander Zentgraf
0171/7409801
info@tc-lauda.de
So schützen wir uns!
.......in der Tennishalle !
(gültig: 2.11.2020-30.11.2020) Hygienekonzept
„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“
im Allgemeinen:
- Generelle Maskenpflicht (Ausnahme: beim Tennis spielen, am Tisch im Clubraum)
- Halten Sie Schutzabstand von mind. 1,5 m im gesamten Hallen-/Gaststättenbereich!
- Bekannte Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes beachten!
- Bitte alle anwesenden Personen in Anwesenheitsliste im Eingangsbereich eintragen (Dokumentationspflicht gem. CoronaVO)!
- Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen bzw. für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt standen und/oder selbst die typischen Symptome, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen!
auf dem Tennishallenplatz:
- Einzel spielen auf allen Plätzen erlaubt.
- Doppel-/Mixedspiel nicht erlaubt.
- Händeschütteln oder „Abklatschen“ vermeiden!
- Keine offiziellen Wettkämpfe, Turniere bzw. Mannschaftsspiele erlaubt!
beim Training mit Trainer:
- Einzeltraining erlaubt (1+1), kein Gruppentraining möglich !
- Verantwortliche Person (Trainer) benennen und Namen d. Teilnehmer dokumentieren (Anwesenheitsliste)!
- Benutzte Trainingsmittel (Hütchen, Seil, Leiter etc.) nach Training desinfizieren!
in Umkleiden und Gaststätte:
- Umkleiden, Duschen geschlossen !
- WC-Nutzung möglich, jedoch max. 1 Person.
- Keine Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Stammtische etc.
- Clubraum geöffnet, Bewirtschaftung nicht erlaubt !
(Aufenthalt von max. 10 Personen aus höchstens 2 Haushalten im Clubraum)
Der Vorstand Corona-Beauftragter des Vereins: W. Steib (Tel. 0160-4020221)